Fehlleistungen : OGH v.3.6.1980

Eine entschuldbare Fehlleistung gemäss dem 2 Abs.2 DHG kann nur dann angenommen werden, wenn der unterlaufene Fehler nicht mehr als nennenswertes Verschulden gewertet werden kann, so dass der Schaden nur mit ausserordentlicher Aufmerksamkeit abgewendet werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:06.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.346 Verkehrsstrafrecht
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
343.222 Fahrlässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine entschuldbare Fehlleistung gemäss dem 2 Abs.2 DHG kann nur dann angenommen werden, wenn der unterlaufene Fehler nicht mehr als nennenswertes Verschulden gewertet werden kann, so dass der Schaden nur mit ausserordentlicher Aufmerksamkeit abgewendet werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog