Fritz Schwind / 'Kommentar zum österreichischen Eherecht' : Oskar Edlbacher, hat ihn positiv rezensiert
Ausführungen des Obersten Gerichtshofes, worin das Höchstgericht betont hat, dass das Wort 'jedenfalls' zum Ausdruck bringe, dass hier der Gesetzgeber einen absoluten und nur auf die sechsjährige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten abgestellten Scheidungsgrund schaffen woll...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1981)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 22.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ausführungen des Obersten Gerichtshofes, worin das Höchstgericht betont hat, dass das Wort 'jedenfalls' zum Ausdruck bringe, dass hier der Gesetzgeber einen absoluten und nur auf die sechsjährige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten abgestellten Scheidungsgrund schaffen wollte. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |