Fritz Schwind / 'Kommentar zum österreichischen Eherecht' : Oskar Edlbacher, hat ihn positiv rezensiert

Ausführungen des Obersten Gerichtshofes, worin das Höchstgericht betont hat, dass das Wort 'jedenfalls' zum Ausdruck bringe, dass hier der Gesetzgeber einen absoluten und nur auf die sechsjährige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten abgestellten Scheidungsgrund schaffen woll...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1981)
Ort / Verlag / Datum:22.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ausführungen des Obersten Gerichtshofes, worin das Höchstgericht betont hat, dass das Wort 'jedenfalls' zum Ausdruck bringe, dass hier der Gesetzgeber einen absoluten und nur auf die sechsjährige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten abgestellten Scheidungsgrund schaffen wollte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog