Die Prüfung von Registrierungseingaben an das Datenverarbeitungsregister
Bejaht man das DVR, muss die Rechtsordnung vorsorgen, dass es seine Informationsaufgabe erfüllen kann. Dies erfordert, dass zunächst das DVR 'unvollständige' Eingaben bemängeln und schliesslich die DSK die Registrierung solcher Eingaben mit Bescheid ablehnen darf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verwaltung (1981; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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