Kindesbetreuung und Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens

Im Unterhaltsrecht der getrennt lebenden Ehegatten reicht auch für die Anwendung der 1361 III, 1579 II BGB die Tatsache der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (1981; Nr 7)
VerfasserIn: Miesen, Dieter
Ort / Verlag / Datum:07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:372 Kindererziehung
347.62 Eherecht
347.627 Ehescheidung
347.615 Unterhaltspflicht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Unterhaltsrecht der getrennt lebenden Ehegatten reicht auch für die Anwendung der 1361 III, 1579 II BGB die Tatsache der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes aus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog