Produktbeobachtungshaftung des Warenherstellers : Bundesgerichtshof, vom 17.3.1981

Ein Warenhersteller kann auch dann aus 823 Abs.1 BGB schadensersatzpflichtig werden, wenn sein zur Abwendung von Gefahren bestimmtes Produkt nicht gefährlich, sondern nur wirkungslos ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:30.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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