Zeitanteilige Rückzahlung des Disagios (Agios) bei vorzeitiger Kündigung eines langfristigen Darlehens
Im Einklang mit der vom LG Bonn vertretenen Auffassung und entgegen der Ansicht des OLG München ist davon auszugehen, dass der Begriff Disagio (Agio) für sich allein keine eindeutige Antwort auf die Frage gibt, wofür das Disagio (Agio) verwendet werden soll.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredite
336.78 Zinsfuss |
Region: | BRD
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