Zeitanteilige Rückzahlung des Disagios (Agios) bei vorzeitiger Kündigung eines langfristigen Darlehens

Im Einklang mit der vom LG Bonn vertretenen Auffassung und entgegen der Ansicht des OLG München ist davon auszugehen, dass der Begriff Disagio (Agio) für sich allein keine eindeutige Antwort auf die Frage gibt, wofür das Disagio (Agio) verwendet werden soll.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 18)
VerfasserIn: Prass, Johannes
Ort / Verlag / Datum:30.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredite
336.78 Zinsfuss
Region:BRD
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