Kündigung von Schwerbehinderten während Probezeit : Bundesarbeitsgericht, vom 25.2.1981
Einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kann bis zum Ablauf einer vereinbarten Probezeit von sechs Monaten auch dann ohne Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden, wenn die Kündigung vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit dem schwerbehinderten Arbeitnehmer zugeht, die Kündigungsfrist aber e...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 18)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalideneinstellung
34.038 Rechtsprechung 3-056.2 Behinderte 331.135 Kündigungsschutz |
Region: | BRD
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