Entscheidungsspielraum der Krankenkassen beim Schwangerschaftsabbruch : Urteil des Versicherungsgerichts vom 13.4.1981

Wenn eine sozialversicherte Frau eine Schwangerschaft legal abbrechen will, muss sie gemäss dem neusten EVG-Urteil ausser der vorgängigen Prüfung bei zwei Ärzten nach Art.120 Abs.1 StGB eine Vor-oder Nachprüfung durch die zuständigen Organe der Krankenkassen über sich ergehen lassen. Die strafrechtl...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:12.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
368.42 Krankenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
368.42 Krankenkassen
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn eine sozialversicherte Frau eine Schwangerschaft legal abbrechen will, muss sie gemäss dem neusten EVG-Urteil ausser der vorgängigen Prüfung bei zwei Ärzten nach Art.120 Abs.1 StGB eine Vor-oder Nachprüfung durch die zuständigen Organe der Krankenkassen über sich ergehen lassen. Die strafrechtliche Beurteilung nach Art.120 StGB ist nur insofern relevant, als der Tatbestand Lebens-beziehungsweise Gesundheitsgefährdung der Schwangeren zugleich die Voraussetzungen einer Pflichtleistung gemäss KUVG erfüllt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog