'Leistungserschleichung' bei Spielautomaten

Einschlägig ist vielmehr 242 StGB.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 25)
VerfasserIn: Schulz, Joachim
Ort / Verlag / Datum:16.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:794.9 Glücksspiele
341.176 EG
343.2/.7 Strafrecht
340.132 Rechtsangleichung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einschlägig ist vielmehr 242 StGB.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog