Der Umfang der Überprüfung von Erkenntnissen der Disziplinarkommission durch die Arbeitsgerichte : OGH v.18.9.1980

Dass die Verhängung betrieblicher Disziplinarstrafen einem Disziplinarausschuss oder einer Disziplinarkommission - übertragen wird, welcher dabei ein bestimmtes Verfahren einzuhalten hat, kann die Überprüfbarkeit der Ausübung dieses Gestaltungsrechtes durch das Gericht schon deshalb nicht beschränke...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:23.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083.12 Beamte: Disziplinarmittel
34.038 Rechtsprechung
347.998 Arbeitsgerichte
331.148 Disziplinarmittel: Arbeitnehmer
Region:Österreich
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