Ladenschlussgesetz : Bundesgerichtshof v.7.11.1980
Die Verletzung des 3 LadenschlussG kann dann als Wettbewerbsverletzung zu beurteilen sein, wenn sich ein Wettbewerber bewusst und planmässig über 3 LandenschlussG hinwegsetzt. Das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten zum Zwecke der Besichtigung und des A...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 26)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.592 Ladenschluss
34.038 Rechtsprechung 381.5 Einzelhandel 347.776 Wettbewerbsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Verletzung des 3 LadenschlussG kann dann als Wettbewerbsverletzung zu beurteilen sein, wenn sich ein Wettbewerber bewusst und planmässig über 3 LandenschlussG hinwegsetzt. Das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten zum Zwecke der Besichtigung und des Anprobierens von Kleidungsstücken ist auch dann geschäftlicher Verkehr mit den Kunden im Sinne des 3 Abs.1 LadenschlussG, wenn der Geschäftsinhaber und das Ladenpersonal nicht zugegen sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |