Ladenschlussgesetz : Bundesgerichtshof v.7.11.1980

Die Verletzung des 3 LadenschlussG kann dann als Wettbewerbsverletzung zu beurteilen sein, wenn sich ein Wettbewerber bewusst und planmässig über 3 LandenschlussG hinwegsetzt. Das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten zum Zwecke der Besichtigung und des A...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:26.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.592 Ladenschluss
34.038 Rechtsprechung
381.5 Einzelhandel
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verletzung des 3 LadenschlussG kann dann als Wettbewerbsverletzung zu beurteilen sein, wenn sich ein Wettbewerber bewusst und planmässig über 3 LandenschlussG hinwegsetzt. Das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten zum Zwecke der Besichtigung und des Anprobierens von Kleidungsstücken ist auch dann geschäftlicher Verkehr mit den Kunden im Sinne des 3 Abs.1 LadenschlussG, wenn der Geschäftsinhaber und das Ladenpersonal nicht zugegen sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog