Die Anknüpfung des internationalen Handelsvertretervertrages
Nur die Niederlassung des Handelsvertreters kommt als Anknupfungspunkt für einen internationalen Handelsvertretervertrag in Betracht. Anzuwenden ist daher das Recht, das am Ort der Niederlassung des Handelsvertreters gilt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 25)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
341.9 Privatrecht, internationales 341.9 Kollisionsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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