Die Anknüpfung des internationalen Handelsvertretervertrages

Nur die Niederlassung des Handelsvertreters kommt als Anknupfungspunkt für einen internationalen Handelsvertretervertrag in Betracht. Anzuwenden ist daher das Recht, das am Ort der Niederlassung des Handelsvertreters gilt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 25)
VerfasserIn: Sura, Achim
Ort / Verlag / Datum:19.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
341.9 Privatrecht, internationales
341.9 Kollisionsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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