Pflichtstunden-Altersermässigung für Lehrer : OVG Rheinl.-Pfalz v.9.7.1980

Die Verschiebung der Pflichtstundenaltersermässigung für Berufsschulleher vom 50. auf das 60. Lebensjahr verstösst weder gegen die für alle Beamten geltende Arbeitszeitregelung (40-Stunden-Woche) noch gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.12 Lehrer
34.038 Rechtsprechung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verschiebung der Pflichtstundenaltersermässigung für Berufsschulleher vom 50. auf das 60. Lebensjahr verstösst weder gegen die für alle Beamten geltende Arbeitszeitregelung (40-Stunden-Woche) noch gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog