Demonstrationsverbot, Aussetzung, Beschwerdebefugnis : OVG Lüneburg, v.28.2.1981
Die Massendemonstration bedeutet in dieser in ihrem Ablauf nicht abschätzbaren Form für die im Demonstrationsraum ansässigen Menschen und ihren Besitz eine in ihren Ausmassen ungewisse Gefährdung, vor der sie geschützt werden müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 323.23 Demonstrationen
621.311 Kernkraftwerke 34.038 Rechtsprechung 351.75 Sicherheit, öffentliche |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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