Demonstrationsverbot, Aussetzung, Beschwerdebefugnis : OVG Lüneburg, v.28.2.1981
Die Massendemonstration bedeutet in dieser in ihrem Ablauf nicht abschätzbaren Form für die im Demonstrationsraum ansässigen Menschen und ihren Besitz eine in ihren Ausmassen ungewisse Gefährdung, vor der sie geschützt werden müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 323.23 Demonstrationen
621.311 Kernkraftwerke 34.038 Rechtsprechung 351.75 Sicherheit, öffentliche |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Massendemonstration bedeutet in dieser in ihrem Ablauf nicht abschätzbaren Form für die im Demonstrationsraum ansässigen Menschen und ihren Besitz eine in ihren Ausmassen ungewisse Gefährdung, vor der sie geschützt werden müssen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |