Demonstrationsverbot, Aussetzung, Beschwerdebefugnis : OVG Lüneburg, v.28.2.1981

Die Massendemonstration bedeutet in dieser in ihrem Ablauf nicht abschätzbaren Form für die im Demonstrationsraum ansässigen Menschen und ihren Besitz eine in ihren Ausmassen ungewisse Gefährdung, vor der sie geschützt werden müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.23 Demonstrationen
621.311 Kernkraftwerke
34.038 Rechtsprechung
351.75 Sicherheit, öffentliche
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Massendemonstration bedeutet in dieser in ihrem Ablauf nicht abschätzbaren Form für die im Demonstrationsraum ansässigen Menschen und ihren Besitz eine in ihren Ausmassen ungewisse Gefährdung, vor der sie geschützt werden müssen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog