Art.4 lit b, Art.7 des Haager Strassenverkehrsübereinkommens

Da beide am Auslandsunfall beteiligten Fahrzeuge im Inland zugelassen sind, sind zwar zur Beurteilung des Fahrverhaltens der beteiligten Lenker die Verkehrsvorschriften des Unfallortes, im übrigen aber österreichisches Recht anzuwenden. Bei Teilklagung eines Schadens ist der zuzusprechende Teil des...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1981; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.9 Privatrecht, internationales
656.08 Verkehrsunfälle
341.9 Kollisionsrecht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Da beide am Auslandsunfall beteiligten Fahrzeuge im Inland zugelassen sind, sind zwar zur Beurteilung des Fahrverhaltens der beteiligten Lenker die Verkehrsvorschriften des Unfallortes, im übrigen aber österreichisches Recht anzuwenden. Bei Teilklagung eines Schadens ist der zuzusprechende Teil des Schadens um die nicht in der Klage eingeräumte Mitverschuldensquote zu kürzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog