Art.4 lit b, Art.7 des Haager Strassenverkehrsübereinkommens
Da beide am Auslandsunfall beteiligten Fahrzeuge im Inland zugelassen sind, sind zwar zur Beurteilung des Fahrverhaltens der beteiligten Lenker die Verkehrsvorschriften des Unfallortes, im übrigen aber österreichisches Recht anzuwenden. Bei Teilklagung eines Schadens ist der zuzusprechende Teil des...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1981; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Privatrecht, internationales
656.08 Verkehrsunfälle 341.9 Kollisionsrecht 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Da beide am Auslandsunfall beteiligten Fahrzeuge im Inland zugelassen sind, sind zwar zur Beurteilung des Fahrverhaltens der beteiligten Lenker die Verkehrsvorschriften des Unfallortes, im übrigen aber österreichisches Recht anzuwenden. Bei Teilklagung eines Schadens ist der zuzusprechende Teil des Schadens um die nicht in der Klage eingeräumte Mitverschuldensquote zu kürzen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |