Sondervertragslehrerin : Oberster Gerichtshof vom 27. November 1979

Die Betonung des Ausnahmecharakters im Gesetz, der zwingende Charakter der Einstufungs-und Entlohnungsvorschriften, sowie die Bestimmung des 4 Abs.2 lit e VBG verlangen eine strenge Auslegung. Ein Sondervertrag iS des 36 VBG ist unter den Gesichtspunkten der Beschäftigungsdauer und der Einstufung im...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1981; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
35.084 Angestellte, öffentliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Betonung des Ausnahmecharakters im Gesetz, der zwingende Charakter der Einstufungs-und Entlohnungsvorschriften, sowie die Bestimmung des 4 Abs.2 lit e VBG verlangen eine strenge Auslegung. Ein Sondervertrag iS des 36 VBG ist unter den Gesichtspunkten der Beschäftigungsdauer und der Einstufung im Hinblick auf die Feststellung des Vorrückungsstichtages nicht notwendig und daher auch nicht zulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog