Sozialrecht und Anwaltschaft - nach Inkrafttreten des Prozesskosten-und Beratungshilfegesetzes

Durch das Prozesskostenhilfegesetz wird nunmehr die Beiordnung von Anwälten in den Verfahren vor den Sozialgerichten und den Landessozialgerichten ermöglicht. Soll das Sozialrecht allerdings in weiterem Umfang Eingang in die anwaltliche Praxis finden, so sind weitere Massnahmen des Gesetzgebers, abe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 22)
VerfasserIn: Maydell, Bernd V
Ort / Verlag / Datum:27.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Prozessverfahren: Armenrecht
347.965 Rechtsanwälte: Honorare
347.965 Rechtsanwälte
351.83 Gesetzgebung, soziale
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Durch das Prozesskostenhilfegesetz wird nunmehr die Beiordnung von Anwälten in den Verfahren vor den Sozialgerichten und den Landessozialgerichten ermöglicht. Soll das Sozialrecht allerdings in weiterem Umfang Eingang in die anwaltliche Praxis finden, so sind weitere Massnahmen des Gesetzgebers, aber auch der Anwaltschaft, notwendig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog