Der Arbeitnehmererfinder im Konkurs-und Vergleichsverfahren seines Arbeitgebers

De lege ferenda sollte im Rahmen der gegenwärtigen Arbeiten zur Reform des Konkursrechts dieses seinerzeit mit der Regelung des 27 ArbEG angestrebte, berechtigte gesetzgeberische Ziel der Förderung der Tätigkeit der Arbeitnehmererfinder wieder sichergestellt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 22)
VerfasserIn: Bartenbach, Kurt
Ort / Verlag / Datum:29.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.77.023 Erfinderrecht
347.736 Konkursrecht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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