Der Arbeitnehmererfinder im Konkurs-und Vergleichsverfahren seines Arbeitgebers
De lege ferenda sollte im Rahmen der gegenwärtigen Arbeiten zur Reform des Konkursrechts dieses seinerzeit mit der Regelung des 27 ArbEG angestrebte, berechtigte gesetzgeberische Ziel der Förderung der Tätigkeit der Arbeitnehmererfinder wieder sichergestellt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 29.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.77.023 Erfinderrecht
347.736 Konkursrecht |
Region: | BRD
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