Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung und Stichtagsprinzip : Bundesarbeitsgericht vom 11.9.1980
Ein Arbeitgeber, der seine Versorgungsordnung umgestaltet und die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verbessert, kann aus sachlichen Gründen bestimmen, dass nur solche Arbeitnehmer nach der neuen Versorgungsordnung versorgt werden, die nach einem bestimmten Stichtag in den Ruhestand trete...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung 342.722 Gleichheit: Grundrechte |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitgeber, der seine Versorgungsordnung umgestaltet und die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verbessert, kann aus sachlichen Gründen bestimmen, dass nur solche Arbeitnehmer nach der neuen Versorgungsordnung versorgt werden, die nach einem bestimmten Stichtag in den Ruhestand treten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |