Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und zur Werbung für Warentermingeschäfte
Wer als gewerbsmässiger Vermittler andere, also vor allem auch Privatpersonen, unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in Börsenspekulationsgeschäften zu solchen Geschäften verleite, manche sich nach der vorgesehenen Neufassung strafbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.53 Wirtschaftskriminalität
336.761 Börsen 659.1 Werbung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-106944 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |