Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und zur Werbung für Warentermingeschäfte
Wer als gewerbsmässiger Vermittler andere, also vor allem auch Privatpersonen, unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in Börsenspekulationsgeschäften zu solchen Geschäften verleite, manche sich nach der vorgesehenen Neufassung strafbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 21)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 22.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.53 Wirtschaftskriminalität
336.761 Börsen 659.1 Werbung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Wer als gewerbsmässiger Vermittler andere, also vor allem auch Privatpersonen, unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in Börsenspekulationsgeschäften zu solchen Geschäften verleite, manche sich nach der vorgesehenen Neufassung strafbar. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |