Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und zur Werbung für Warentermingeschäfte

Wer als gewerbsmässiger Vermittler andere, also vor allem auch Privatpersonen, unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in Börsenspekulationsgeschäften zu solchen Geschäften verleite, manche sich nach der vorgesehenen Neufassung strafbar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:22.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.53 Wirtschaftskriminalität
336.761 Börsen
659.1 Werbung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wer als gewerbsmässiger Vermittler andere, also vor allem auch Privatpersonen, unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in Börsenspekulationsgeschäften zu solchen Geschäften verleite, manche sich nach der vorgesehenen Neufassung strafbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog