Ersatzpflicht eines der Republik verantwortlichen Arbeitnehmers : OGH vom 3.6.1980
Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen, gehören nicht zu den Betrieben gewerblicher Art gemäss 2 Abs. 4 KStG 1966. Der Vorteil, den die Republik in einer völlig anderen Funktion dadurch erzielt, dass ihr der in der von ihr bez...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 15.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
347.513 Schadenersatz 336.2 Umsatzsteuer 34.038 Rechtsprechung 658.115 Betriebe, öffentliche |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen, gehören nicht zu den Betrieben gewerblicher Art gemäss 2 Abs. 4 KStG 1966. Der Vorteil, den die Republik in einer völlig anderen Funktion dadurch erzielt, dass ihr der in der von ihr bezahlten Rechnung enthaltene Umsatzsteuerbetrag als Steuergläubigerin von Seiten des Lieferanten, der den entstandenen Schaden zu reparieren hatte, wieder zufliesst, ist nicht zu Gunsten des Schädigers zu berücksichtigen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |