Haftung in der Vor-GmbH & Co. KG : Bundesgerichtshof vom 09.3.1981

Eine Vorgesellschaft wird durch Geschäfte, die ihr Geschäftsführer mit Ermächtigung aller Gesellschafter im Namen der Gesellschaft abschliesst, auch dann verpflichtet, wenn nach der Satzung nur Bareinlagen vereinbart sind. Für die Differenz, die sich durch solche Vorbelastungen zwischen dem Stammkap...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:15.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:BRD
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