Haftung in der Vor-GmbH & Co. KG : Bundesgerichtshof vom 09.3.1981
Eine Vorgesellschaft wird durch Geschäfte, die ihr Geschäftsführer mit Ermächtigung aller Gesellschafter im Namen der Gesellschaft abschliesst, auch dann verpflichtet, wenn nach der Satzung nur Bareinlagen vereinbart sind. Für die Differenz, die sich durch solche Vorbelastungen zwischen dem Stammkap...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 GesmbH
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung 347.72 Gesellschaftsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Vorgesellschaft wird durch Geschäfte, die ihr Geschäftsführer mit Ermächtigung aller Gesellschafter im Namen der Gesellschaft abschliesst, auch dann verpflichtet, wenn nach der Satzung nur Bareinlagen vereinbart sind. Für die Differenz, die sich durch solche Vorbelastungen zwischen dem Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftsvermögens im Zeitpunkt der Eintragung ergibt, haften die Gesellschafter anteilig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |