Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats : Bundesarbeitsgericht v.22.12.1980
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats entfällt wegen der Neutralitätspflicht (74 Abs:2 BetrVG) dann, wenn Teile der von dem Betriebsrat vertretenen Belegschaft selbst streiken oder ausgesperrt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1981; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 331.152 Betriebsräte 331.89 Arbeitskonflikte |
Region: | BRD
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