Vertragsverletzung : BGH v.1.7.1980
Hat der Schuldner durch objektiv pflichtwidriges Verhalten eine positive Vertragsverletzung begangen, dann wird er von seiner Haftung nicht schon durch den Nachweis frei, dass ihn hinsichtlich einer von zwei als Schadensursache in Frage kommenden Handlungen kein Verschulden trifft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1981; Nr 8)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 24.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung 347 Zivilrecht |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Hat der Schuldner durch objektiv pflichtwidriges Verhalten eine positive Vertragsverletzung begangen, dann wird er von seiner Haftung nicht schon durch den Nachweis frei, dass ihn hinsichtlich einer von zwei als Schadensursache in Frage kommenden Handlungen kein Verschulden trifft. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |