Vertragsverletzung : BGH v.1.7.1980

Hat der Schuldner durch objektiv pflichtwidriges Verhalten eine positive Vertragsverletzung begangen, dann wird er von seiner Haftung nicht schon durch den Nachweis frei, dass ihn hinsichtlich einer von zwei als Schadensursache in Frage kommenden Handlungen kein Verschulden trifft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1981; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:24.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
347 Zivilrecht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat der Schuldner durch objektiv pflichtwidriges Verhalten eine positive Vertragsverletzung begangen, dann wird er von seiner Haftung nicht schon durch den Nachweis frei, dass ihn hinsichtlich einer von zwei als Schadensursache in Frage kommenden Handlungen kein Verschulden trifft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog