Kunstfreiheit, Strassennutzung : BVerwG v.7.1.1981

Art.5 Abs.3 GG steht der Anwendung von Vorschriften, die die Sondernutzung der Strasse auch zwecks Ausübung der Kunst oder Aufstellung von Kunstgegenständen einer Erlaubnispflicht unterwerfen, nicht entgegen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:625.711.1 Strassen
7 Kunst
34.038 Rechtsprechung
351.9 Verwaltungsrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Art.5 Abs.3 GG steht der Anwendung von Vorschriften, die die Sondernutzung der Strasse auch zwecks Ausübung der Kunst oder Aufstellung von Kunstgegenständen einer Erlaubnispflicht unterwerfen, nicht entgegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog