Der Sozialplan : Bei Betriebsänderungen geht nichts ohne den Betriebsrat

Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1981)
Ort / Verlag / Datum:29.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.152 Betriebsräte
347.736 Konkursrecht: Sicherheit, soziale
331.77 Angestellte, leitende
331.133 Abfertigung
Region:BRD
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