Die Schwangerschaftsmitteilung nach 9 Mutterschutzgesetz : Die Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.1979
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.1979 ist die Fristbestimmung partiell verfassungswidrig. Ob eine unverschuldete Fristversäumung angenommen werden kann, bestimmt sich nach denselben Masstäben, der zivilprozessualen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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