Die Schwangerschaftsmitteilung nach 9 Mutterschutzgesetz : Die Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.1979

Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.1979 ist die Fristbestimmung partiell verfassungswidrig. Ob eine unverschuldete Fristversäumung angenommen werden kann, bestimmt sich nach denselben Masstäben, der zivilprozessualen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 11)
VerfasserIn: Wenzel, Leonhard
Ort / Verlag / Datum:20.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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