Entwurf für ein neues Vergabegesetz : Löschnak: Weiterer Punkt von Kreiskys 'zehn Geboten' erfüllt - Schadenersatzanspruch für zu Unrecht übergangene Bieter - Einheitliche Regelung angestrebt

Der Gesetzentwurf behält die bewährten Grundgedanken der ÖNORM A 2050, so etwa den Vorrang der öffentlichen Ausschreibung und die lediglich ausnahmsweise Zulässigkeit der beschränkten Ausschreibung bzw. der freihändigen Vergabe, bei.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:30.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Löschnak, Franz
Klassifikation:351.712 Aufträge, öffentliche
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Gesetzentwurf behält die bewährten Grundgedanken der ÖNORM A 2050, so etwa den Vorrang der öffentlichen Ausschreibung und die lediglich ausnahmsweise Zulässigkeit der beschränkten Ausschreibung bzw. der freihändigen Vergabe, bei.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog