Grenzfragen der Unfallflucht

Eine 'Beendigung' liege erst vor, wenn der Täter 'sein Fahrtziel erreicht oder sich sonst in Sicherheit gebracht' habe. Die Beseitigung des Zettels habe 'noch zum Abschluss der Tat' gehört und sie 'gefördert'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1981; Nr 7)
VerfasserIn: Küper, Wilfried
Ort / Verlag / Datum:03.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.08 Verkehrsunfälle
343.346 Verkehrsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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