Grenzfragen der Unfallflucht

Eine 'Beendigung' liege erst vor, wenn der Täter 'sein Fahrtziel erreicht oder sich sonst in Sicherheit gebracht' habe. Die Beseitigung des Zettels habe 'noch zum Abschluss der Tat' gehört und sie 'gefördert'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1981; Nr 7)
VerfasserIn: Küper, Wilfried
Ort / Verlag / Datum:03.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.08 Verkehrsunfälle
343.346 Verkehrsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine 'Beendigung' liege erst vor, wenn der Täter 'sein Fahrtziel erreicht oder sich sonst in Sicherheit gebracht' habe. Die Beseitigung des Zettels habe 'noch zum Abschluss der Tat' gehört und sie 'gefördert'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog