Urteilsübersetzung für sprachunkundige Ausländer

Ein Ausländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist gegenüer einem Inländer oder die deutsche Sprache beherrschenden Ausländer in Wahrnehmung seiner Verteidigungsmöglichkeiten benachteiligt, wenn ihm schriftliche Entscheidungen der Gerichte nur in deutscher Sprache bekanntgemacht werden....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (1981; Nr 4)
VerfasserIn: Sieg, Hans O
Ort / Verlag / Datum:04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-054.6 Ausländer
343.15 Urteil: Strafprozess
347.95 Urteil: Zivilprozess
342.7 Grundgesetz, Bonner
34.03 Rechtssicherheit
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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