Urteilsübersetzung für sprachunkundige Ausländer
Ein Ausländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist gegenüer einem Inländer oder die deutsche Sprache beherrschenden Ausländer in Wahrnehmung seiner Verteidigungsmöglichkeiten benachteiligt, wenn ihm schriftliche Entscheidungen der Gerichte nur in deutscher Sprache bekanntgemacht werden....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Monatsschrift für Deutsches Recht (1981; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 3-054.6 Ausländer
343.15 Urteil: Strafprozess 347.95 Urteil: Zivilprozess 342.7 Grundgesetz, Bonner 34.03 Rechtssicherheit |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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