Haftung des Staates: Einschränkung der Verweisung auf andere Ersatzmöglichkeiten : Bundesgerichtshof v.20.11.1980
Ansprüche des Geschädigten auf Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind nicht als anderer Ersatz im Sinne des 839 Abs.1 Satz 2 BGB anzusehen, jedenfalls soweit die Haftung des Staates (Art.34 GG) in Frage steht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung 342.7 Grundgesetz, Bonner 368.02 Versicherungsrecht 368.382 Krankenversicherung, private 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ansprüche des Geschädigten auf Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind nicht als anderer Ersatz im Sinne des 839 Abs.1 Satz 2 BGB anzusehen, jedenfalls soweit die Haftung des Staates (Art.34 GG) in Frage steht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |