Haftung des Staates: Einschränkung der Verweisung auf andere Ersatzmöglichkeiten : Bundesgerichtshof v.20.11.1980

Ansprüche des Geschädigten auf Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind nicht als anderer Ersatz im Sinne des 839 Abs.1 Satz 2 BGB anzusehen, jedenfalls soweit die Haftung des Staates (Art.34 GG) in Frage steht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:27.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
342.7 Grundgesetz, Bonner
368.02 Versicherungsrecht
368.382 Krankenversicherung, private
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ansprüche des Geschädigten auf Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind nicht als anderer Ersatz im Sinne des 839 Abs.1 Satz 2 BGB anzusehen, jedenfalls soweit die Haftung des Staates (Art.34 GG) in Frage steht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog