Zuständigkeit der Arbeitsgerichte : OGH 4.3.1980
Die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist ungeachtet von Auslandsbeziehungen gegeben, wenn zumindest einer der fünf Zuständigkeitstatbestände des 1 ArbGG gegeben ist. Zulässige Rechtswahl kann auch schlüssig ausgeübt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1981; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Privatrecht, internationales
34.038 Rechtsprechung 341.9 Kollisionsrecht |
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Zusammenfassung: | Die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist ungeachtet von Auslandsbeziehungen gegeben, wenn zumindest einer der fünf Zuständigkeitstatbestände des 1 ArbGG gegeben ist. Zulässige Rechtswahl kann auch schlüssig ausgeübt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |