ASVG

Haben die Dienstvertragsparteien die Anwendung des AngG auf ein Arbeiterdienstverhältnis vereinbart, so wird der DN im Bereich des Arbeitsrechts wie ein Angestellter behandelt. Im Bereich der Sozialversicherung hat das alleinige Vorliegen einer Tätigkeit als Arbeiter aber dessen ungeachtet zur Folge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1981; Nr 2)
VerfasserIn: Schrammel, Walter
Ort / Verlag / Datum:03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
368-03 Berufsunfähigkeit
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
351.83 Arbeitsrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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