ASVG
Haben die Dienstvertragsparteien die Anwendung des AngG auf ein Arbeiterdienstverhältnis vereinbart, so wird der DN im Bereich des Arbeitsrechts wie ein Angestellter behandelt. Im Bereich der Sozialversicherung hat das alleinige Vorliegen einer Tätigkeit als Arbeiter aber dessen ungeachtet zur Folge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1981; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
368-03 Berufsunfähigkeit 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge 351.83 Arbeitsrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Haben die Dienstvertragsparteien die Anwendung des AngG auf ein Arbeiterdienstverhältnis vereinbart, so wird der DN im Bereich des Arbeitsrechts wie ein Angestellter behandelt. Im Bereich der Sozialversicherung hat das alleinige Vorliegen einer Tätigkeit als Arbeiter aber dessen ungeachtet zur Folge, dass die Berufsunfähigkeit nicht nach 273, sondern nach 255 ASVG zu beurteilen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |