Recht bedingt gewährter Lohnzulagen : Sonderzahlungen waren nur bei Unternehmensgewinn vereinbart - OGH-Entscheidung

Die strittige Sonderzulage wurde den Arbeitnehmern des beklagten Unternehmens jedes Jahr tatsächlich ausgezahlt. Mit dem Arbeiterbetriebsrat wurde alljährlich die jeweilige Höhe der Zulage festgelegt und der Belegschaft bekanntgegeben. Es konnte also den Arbeitnehmern nicht unbekannt sein, dass es s...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:03.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
331.225 Prämien
34.038 Rechtsprechung
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die strittige Sonderzulage wurde den Arbeitnehmern des beklagten Unternehmens jedes Jahr tatsächlich ausgezahlt. Mit dem Arbeiterbetriebsrat wurde alljährlich die jeweilige Höhe der Zulage festgelegt und der Belegschaft bekanntgegeben. Es konnte also den Arbeitnehmern nicht unbekannt sein, dass es sich bei dieser Zulage um die in der Betreibsvereinbarung verankerte, unter der Voraussetzung der Erzielung eines ausreichenden Gewinnes auszuzahlende Sonderleistung handelte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog