Die Bildung des verkleinerten Gesamtbetriebsrates nach 47 Abs.5 BetrVG
Wird der Gesamtbetriebsrat bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten nach 47 Abs.2 BetrVG zum ersten Mal gebildet, ist dieser allein berechtigt, eine die Verkleinerung des über 40 Personen hinausgehenden Gesamtbetriebsrates begründende Gesamtbetriebsvereinbarung abzuschliessen.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte |
Region: | BRD
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