Die Bildung des verkleinerten Gesamtbetriebsrates nach 47 Abs.5 BetrVG

Wird der Gesamtbetriebsrat bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten nach 47 Abs.2 BetrVG zum ersten Mal gebildet, ist dieser allein berechtigt, eine die Verkleinerung des über 40 Personen hinausgehenden Gesamtbetriebsrates begründende Gesamtbetriebsvereinbarung abzuschliessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981)
VerfasserIn: Gaul, Dieter
Ort / Verlag / Datum:23.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird der Gesamtbetriebsrat bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten nach 47 Abs.2 BetrVG zum ersten Mal gebildet, ist dieser allein berechtigt, eine die Verkleinerung des über 40 Personen hinausgehenden Gesamtbetriebsrates begründende Gesamtbetriebsvereinbarung abzuschliessen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog