Die Bildung des verkleinerten Gesamtbetriebsrates nach 47 Abs.5 BetrVG
Wird der Gesamtbetriebsrat bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten nach 47 Abs.2 BetrVG zum ersten Mal gebildet, ist dieser allein berechtigt, eine die Verkleinerung des über 40 Personen hinausgehenden Gesamtbetriebsrates begründende Gesamtbetriebsvereinbarung abzuschliessen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 23.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Wird der Gesamtbetriebsrat bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten nach 47 Abs.2 BetrVG zum ersten Mal gebildet, ist dieser allein berechtigt, eine die Verkleinerung des über 40 Personen hinausgehenden Gesamtbetriebsrates begründende Gesamtbetriebsvereinbarung abzuschliessen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |