AVG 1950 : Verwaltungsgerichtshof vom 8. Juli 1980
Wird zwar ein Konkurs eröffnet, aber in der Folge der Konkursantrag aus anderen Gründen als mangels hinreichenden Vermögens vom Rekursgericht rechtskräftig abgewiesen, so mangelt es an einem insolvenzrechtlichen Tatbestand nach 1 Abs 1 IESG, und ein Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld ist abzuweisen....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1981; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
351.83 Entgeltsicherung 347.736 Konkurs 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird zwar ein Konkurs eröffnet, aber in der Folge der Konkursantrag aus anderen Gründen als mangels hinreichenden Vermögens vom Rekursgericht rechtskräftig abgewiesen, so mangelt es an einem insolvenzrechtlichen Tatbestand nach 1 Abs 1 IESG, und ein Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld ist abzuweisen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |