Nachweis der Rationalisierungsmassnahmen als Voraussetzung von Kündigungen : VGH vom 30.4.1980

Bei Kündigung eines Arbeitnehmers wegen beabsichtigter Rationalisierungsmassnahmen mit dem Ziel der Einsparung des Arbeitsplatzes des Gekündigten muss der Arbeitgeber beweisen, dass er schon entsprechende Handlungen gesetzt hat, um diese Absicht zu verwirklichen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:06.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung
65.011.42 Rationalisierung: Betriebsorganisation
Region:Österreich
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