Nachweis der Rationalisierungsmassnahmen als Voraussetzung von Kündigungen : VGH vom 30.4.1980
Bei Kündigung eines Arbeitnehmers wegen beabsichtigter Rationalisierungsmassnahmen mit dem Ziel der Einsparung des Arbeitsplatzes des Gekündigten muss der Arbeitgeber beweisen, dass er schon entsprechende Handlungen gesetzt hat, um diese Absicht zu verwirklichen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung 65.011.42 Rationalisierung: Betriebsorganisation |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Bei Kündigung eines Arbeitnehmers wegen beabsichtigter Rationalisierungsmassnahmen mit dem Ziel der Einsparung des Arbeitsplatzes des Gekündigten muss der Arbeitgeber beweisen, dass er schon entsprechende Handlungen gesetzt hat, um diese Absicht zu verwirklichen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |