Der fünfte Zweig : Kritisches zur Abtreibungsversicherung
Diese 'Sonstigen Hilfen' bestehen neben einigen anderen Anlässen in ihrem Kern darin, dass Krankenversicherte bei jedem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft Anspruch auf die üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Es wird alles bezahlt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
618.39 Schwangerschaftsabbruch |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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