Der fünfte Zweig : Kritisches zur Abtreibungsversicherung

Diese 'Sonstigen Hilfen' bestehen neben einigen anderen Anlässen in ihrem Kern darin, dass Krankenversicherte bei jedem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft Anspruch auf die üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Es wird alles bezahlt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
VerfasserIn: Philipp, Werner
Ort / Verlag / Datum:13.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
618.39 Schwangerschaftsabbruch
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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