Gerechtfertigter vorzeitiger Austritt wegen schleppender Gehaltszahlungen : OGH vom 17. Juni 1980
Wurde über die Frage, ob Sonderzahlungen für das Kalenderjahr oder für das Dienstjahr gebühren, keine Vereinbarung getroffen, gelten die Bestimmungen des für das betreffende Dienstverhältnis geltenden Kollektivvertrages.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1981; Nr 13)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Wurde über die Frage, ob Sonderzahlungen für das Kalenderjahr oder für das Dienstjahr gebühren, keine Vereinbarung getroffen, gelten die Bestimmungen des für das betreffende Dienstverhältnis geltenden Kollektivvertrages. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |