1155 ABGB : OGH vom 17. Juni 1980
Kündigt der Arbeitgeber und ist die Kündigung infolge einer sich später herausstellenden Schwangerschaft rechtsunwirksam, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für die Zeit der unterbliebenen Arbeitsleistung zu bezahlen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1981; Nr 13)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
351.83 Mutterschutz 34.038 Rechtsprechung 331.2 Gehälter |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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