Unterschied zwischen Dienst-und Werkvertrag : OGH vom 3. Juni 1980

Das Dienstverhältnis verpflichtet jemanden zur Arbeitsleistung für einen anderen in persönlicher Abhängigkeit, deren wesentliche Merkmale die Weisungsgebundendenheit des zur Erbringung der Arbeitsleistung Verpflichteten. Ferner seine persönliche, auf Zeit abgestellte Arbeitspflicht, die persönliche...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1981; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:27.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
331.11 Arbeitnehmer
331.116 Arbeitsverhältnisse
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Dienstverhältnis verpflichtet jemanden zur Arbeitsleistung für einen anderen in persönlicher Abhängigkeit, deren wesentliche Merkmale die Weisungsgebundendenheit des zur Erbringung der Arbeitsleistung Verpflichteten. Ferner seine persönliche, auf Zeit abgestellte Arbeitspflicht, die persönliche Fürsorge-und Treuepflicht sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb einschliesslich der Kontrollunterworfenheit sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog