Karlsruhe setzt für Wucherzinsen keine starren Grenzen : Schutz des Kreditnehmers verbessert / Es ging um Teilzahlung

Auch bei einem 'auffälligen Missverhältnis' zwischen Leistung und Gegenleistung ist ein Darlehensvertrag nur dann nichtig, wenn der Kreditgeber die Unerfahrenheit des Kreditnehmers bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:02.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.755 Wucher
336.77 Kredite
336.77 Kreditinstitute
336.71 Banken
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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